Weitere Soforthilfe mit einem Gesamtvolumen von 330 Mio. Euro für das Hotel- und Gaststättengewerbe! Guido Wolf MdL: „Ich freue mich, dass die Landesregierung gestern endlich die bereits angekündigte Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen hat!“
Die letzten Wochen waren für das Hotel- und Gaststättengewerbe nicht einfach: Die zunehmend prekäre Situation infolge der Auswirkungen der Coronapandemie spitzte sich weiter zu. „Ich habe die großen Sorgen und existentiellen Ängste in zahlreichen Gesprächen und Telefonaten, aber auch bei Besuchen von Gastronomen und Hotelbetreibern vor Ort auch hier in meinem Wahlkreis deutlich zu spüren bekommen. Die große wirtschaftliche Not, in der sich viele Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes in der aktuellen Situation befinden, hat mich stark umgetrieben“, berichtet der CDU-Abgeordnete des Wahlkreises Tuttlingen-Donaueschingen.
Es hat sich gezeigt, dass sich trotz der Lockerungen die Besucherzahlen in den Gaststätten und Hotelbetrieben nicht umgehend wieder wie vor der Pandemie entwickeln und die Umsätze weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Auch die örtlichen Reisebüros und die Eventbranche leiden nach wie unter den Auswirkungen dieser beispiellosen Krise.
„Meine Gesprächspartner haben es aber nicht bei der Beschreibung der Probleme belassen. Mit viel Kreativität und Kampfgeist haben sich die Gastromonie- und Hotelbetreiber der Krise und ihren enormen Herausforderungen gestellt“, attestiert Wolf. Die Aktion „Ehrengasthaus“ der Donaubergland GmbH oder die Initiative „Südbaar handelt! Wir halten zusammen – Kauf lokal!“ seien hierfür beispielhaft zu nennen. Trotzdem sei klar gewesen, dass das Land diesen Betrieben unter die Arme greifen muss. „All die Schilderungen haben mich deshalb bereits vor Wochen veranlasst, ein weiteres Soforthilfeprogramm für diese für unseren Tourismus in Baden-Württemberg so wichtige Branche des Hotel- und Gaststättengewerbes zu fordern“, erläutert Wolf.
Nach dem Kabinettsbeschluss der Landesregierung am Dienstag, 23. Juni war der Durchbruch geschafft. Endlich kann nun eine weitere Überbrückungshilfe in Anspruch genommen werden: Das Programm wird den Betrieben mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss der Überbrückung eines Liquiditätsengpasses für maximal weitere drei Monate dienen. Demnach erfolgt die Förderung als einmalige Leistung abhängig vom tatsächlichen Liquiditätsengpasses des Betriebs, die sich wie folgt darstellt:
• 3.000 Euro für drei Monate für antragberechtigte Betriebe sowie
• 2.000 Euro für jeden Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) für drei Monate
der antragberechtigten Betriebe.
Die Förderung wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Abwicklung der Stabilitätshilfe erfolgt über die L-Bank. Die Vorprüfung der qualifizierten Anträge soll wie bei dem erfolgreichen Soforthilfeprogramm des Landes durch die Industrie- und Handelskammern erfolgen. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Die Plausibilität der Liquiditätsplanung, aus der sich der maßgebliche Liquiditätsengpass und damit die Höhe des Zuschusses ergibt, ist durch einen Steuerberater zu bescheinigen.
„Nach Wochen des Bangens lagen die Nerven verständlicherweise blank! Umso mehr freue ich mich, dass dieses zweite Hilfspaket nun abgerufen werden kann. Dieses muss nun rasch gestartet werden, um weitere Schließungen und den Verlust der über Jahrzehnte aufgebauten Strukturen zu vermeiden. Zudem erarbeite die Landesregierung ein weiteres branchenübergreifendes Hilfsprogramm auch für andere von der Krise hart getroffene Berufsgruppen in den Bereichen Handel, Reisebüros, Veranstalter, Reisetouristiker, Marktleute und Schausteller“, gibt Wolf abschließend bekannt.