Gesetzesentwurf für ein neues Ladenöffnungsgesetz
Die Koalitionsfraktionen von Grünen und CDU werden in dieser Woche einen gemeinsamen Gesetzentwurf für ein neues Ladenöffnungsgesetz in den Landtag von Baden-Württemberg einbringen. Ziel ist es, auf veränderte Lebensrealitäten zu reagieren und gleichzeitig bewährte Schutzmechanismen zu erhalten.
Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass digitale und vollautomatisierte Kleinstsupermärkte künftig grundsätzlich rund um die Uhr öffnen können – auch an Sonn- und Feiertagen. Gerade im ländlichen Raum sind diese Verkaufsstellen eine sinnvolle Ergänzung der Nahversorgung, wenn Wege weiter werden und Personal fehlt.
Mir ist dabei wichtig: Wir ermöglichen moderne, praktische Lösungen im Alltag, ohne den verfassungsrechtlich verankerten Schutz von Sonn- und Feiertagen aufzuweichen. Deshalb sieht das Gesetz klare und rechtssichere Regeln vor. Erlaubt sind ausschließlich vollautomatisierte Verkaufsstellen ohne Personal mit einer maximalen Verkaufsfläche von 150 Quadratmetern und einem begrenzten Sortiment des täglichen Ge- und Verbrauchs. An besonders geschützten Feiertagen wie Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtstag bleibt eine Öffnung ausgeschlossen.
Zugleich stärken wir bewusst die kommunale Entscheidungshoheit. Städte und Gemeinden kennen die örtlichen Gegebenheiten am besten und können den konkreten Öffnungsrahmen vor Ort weiter einschränken. Damit ermöglichen wir passgenaue Lösungen, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Vorgesehen ist eine Mindestöffnung an Sonntagen von acht zusammenhängenden Stunden.
Mit diesem zeitgemäßen Ladenöffnungsgesetz schaffen wir Rechtssicherheit für bestehende automatisierte Verkaufsstellen, stärken die wohnortnahe Grundversorgung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Infrastruktur im ländlichen Raum. Das ist moderne Politik, die im Alltag der Menschen ankommt.
Selbstverständlich werde ich Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.