Guido Wolf MdL

ELR-Förderung in Höhe von 521.510 Euro im Landkreis Tuttlingen

PRESSEMITTEILUNG

Das Land Baden-Württemberg unterstützt sieben Projekte im Landkreis Tuttlingen mit insgesamt 521.510 Euro aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Der CDU-Landtagsabgeordnete Guido Wolf begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: „Ich freue mich sehr über die Förderung. Gerade für ländlich geprägte Gemeinden ist es wichtig, dass gute Ideen nicht an langen Wartezeiten scheitern. Wenn die Planungen stehen, muss es auch losgehen können. Genau dafür ist diese unterjährige Entscheidung da – und genau deshalb ist sie für uns im Wahlkreis so wertvoll.“ Das ELR ist das zentrale Förderinstrument des Landes für die integrierte Strukturentwicklung im Ländlichen Raum. Mit der jetzt veröffentlichten unterjährigen Programmentscheidung 2025 unterstützt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Projekte, die besonders planungsreif sind und kurzfristig starten können oder müssen. Unterstützt werden insbesondere Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung und -umnutzung in Ortskernen, der Bau von Einrichtungen zur medizinischen Versorgung oder Projekte für gemeinschaftliche Nutzung. Mehr als die Hälfte der Projekte erhalten den Förderaufschlag für CO2-speichernde Bauweisen.

Konkret werden mit den Mitteln im Landkreis Tuttlingen folgende Projekte Unterstützt:

In Balgheim erhält ein Projekt aus dem Bereich „Grundversorgung“ 241.710 Euro und ein Projekt aus dem Bereich „Innenentwicklung/Wohnen“ 16.800 Euro. In Frittlingen wird ebenfalls ein Projekt aus dem Bereich „Innenentwicklung/Wohnen“ mit 60.000 Euro gefördert. In Hausen ob Verena erhält ein Projekt aus dem Bereich „Innenentwicklung/Wohnen“ 65.000 Euro und in Kolbingen 100.000 Euro. In Neuhausen ob Eck Danningen (Tanningen) und in Renquishausen wird ebenfalls je ein Projekt aus dem Bereich „Innenentwicklung/Wohnen“ mit 30.000 Euro bzw. 8.000 Euro gefördert.

Hintergrund:

Das ELR existiert seit 1995 und bündelt die Schwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Förderfähig sind kommunale wie private Projekte, die zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Gemeinden beitragen. Anträge für das reguläre Jahresprogramm 2026 können bis 30. September 2025 digital bei den Regierungspräsidien eingereicht werden