Guido Wolf MdL

Städtebauförderung: Mehr als 3,5 Mio. Euro für Städte und Gemeinden im Landkreis Tuttlingen


 „Ich freue mich, dass sieben Städte und Gemeinden im Landkreis Tuttlingen im Rahmen der Städtebauförderung einen Zuschuss vom Land erhalten. Insgesamt fließen 3.570.000 Euro in unseren Landkreis. Die Gelder sollen laufende städtebauliche Erneuerungen unterstützen, es handelt sich vorwiegend um Projekte in den Ortskernen bzw. der Stadtmitte“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Guido Wolf. „Auch in Zeiten der Corona-Krise wollen wir die Infrastruktur und den Städtebau in unseren Kommunen unterstützen“, unterstreicht Wolf.

Gefördert werden die Gemeinden Aldingen, Bubsheim, Deilingen, Denkingen, Gosheim und Reichenbach am Heuberg sowie die Stadt Spaichingen. Die Details sind in untenstehender Tabelle aufgelistet:

Übersicht über die Förderungen im Landkreis Tuttlingen:

Stadt / Gemeinde

Förderbetrag (in Euro)

Erneuerungsgebiet

Aldingen

700.000

Ortsmitte Aldingen II

Aldingen

270.000

Ortsmitte Aldingen II (städtebauliches Einzelvorhaben, Schaffung Bücherei)

Bubsheim

200.000

Ortskern

Deilingen

400.000

Hauptstraße

Denkingen

150.000

Ortsmitte Denkingen

Gosheim

900.000

Ortsmitte III

Reichenbach am Heuberg

350.000

Ortsmitte

Spaichingen

600.000

Stadtmitte II


Weitere Informationen:

Die Städtebauförderung ist eine strukturelle Daueraufgabe. Diese hat sich in den vergangenen Jahrzehnten in Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg zu einer kommunalen Schwerpunktaufgabe entwickelt. Ziel der Städtebauförderung ist die Beseitigung städtebaulicher Missstände und Entwicklungsdefizite und damit die Aufwertung und Verbesserung innerörtlicher Gebiete.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat den Städten und Gemeinden im Land insgesamt rund 265 Millionen Euro für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bewilligt. Davon kommen rund 101,9 Millionen Euro vom Bund. Damit können insgesamt 396 städtebauliche Sanierungsgebiete gefördert werden. Den Kommunen gehen in den nächsten Tagen die Bewilligungsbescheide zu.